LG Stuttgart: Sekundäre Darlegungslast in Filesharing-Fällen
Leitsätze (jurPC): Der Anschlussinhaber genügt seiner sekundären Darlegungslast, wenn er bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vorträgt, dass andere Personen und ggf. welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen. Nur im Rahmen des Zumutbaren ist er dabei auch zu Nachforschungen verpflichtet. Hierbei ist abzuwägen, wie … Weiterlesen