Unzulässigkeit einer unvollständigen Tatsachenbehauptung bei Twitter
Wird eine 30 Jahre alte Äußerung des Betroffenen wiedergegeben und zur Grundlage einer Meinungsäußerung gemacht, ohne darauf hinzuweisen, dass der Betroffene sich – wie dem Äußernden bekannt ist – von der Äußerung distanziert hat und auf ein Missverständnis hinweist, kann die Äußerung als unwahre Tatsachenbehauptung anzusehen sein, da sie wesentliche Tatsachen verschweigt, die beim unbefangenen … Weiterlesen