Vorschriften der DSGVO als Marktverhaltensregeln
Die Bestimmungen des § 13 Abs. 1 Satz 1 TMG werden durch die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung verdrängt. Artikel 80 DSGVO enthält keine abschließende Regelung über die Rechtsdurchsetzung von Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Wettbewerbsverbände sind gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG i.V.m. § 8 Abs. 1 und § 3a UWG befugt, solche Verstöße gegen … Weiterlesen