Noch ein Seminar zum Arbeitsrecht in Rostock

Änderungen in der für 2025 vorgesehenen Seminarplanung haben dazu geführt, dass ich bereits in dieser Woche erneut für die W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung AG unterwegs im Auftrag des Rechts war. Dies sogar an gleicher Stelle: Vom 03. bis 06. März 2025 habe ich in Rostock als Referent ein Seminar zum Arbeitsrecht für Betriebsratsmitglieder durchgeführt.

In den insgesamt vier Tagen dieser Schulungsveranstaltung (W.A.F.-Modul „Arbeitsrecht Teil 1„) wurden den Teilnehmer(inne)n von Unternehmen aus Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen – auch im Rahmen eigener praktischer Fallbearbeitungen – arbeitsrechtliche Grundlagenkenntnisse vermittelt, u.a. zu diesen Themen und Fragestellungen:

  • Worin liegt der Unterschied zum Betriebsverfassungsrecht?
  • Rechtsgrundlagen und Begrifflichkeiten im Arbeitsrecht
  • Tarifverträge und deren Wirkung
  • Stellenausschreibung – Vorsicht vor Diskriminierung
  • Grenzen der Vertragsfreiheit: Welche Regelungen sind unwirksam?
  • Reichweite des Direktionsrechts: Wozu darf der Arbeitgeber anweisen?
  • Ansprüche aus betrieblicher Übung
  • Vergütungspflicht als Grundsatz der Arbeitgeberpflichten
  • Freistellung von der Arbeitspflicht – darf der Arbeitgeber das so einfach?
  • Gesundheitsschutz und sonstige Fürsorgepflichten des Arbeitgebers
  • Befristete Arbeitsverhältnisse – was ist zu beachten?
  • Vor- und Nachteile der Leiharbeit
  • Grundgehalt, Prämien, Weihnachtsgeld & Co.
  • Lohn ohne Arbeit
  • Die wichtigsten Regelungen im Arbeitszeitgesetz

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